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Gremienarbeit
Zu unseren Aufgaben gehört die politische Interessenvertretung der Studierenden der Ev. Theologie innerhalb der verschiedenen Gremien der Universität.
1. Der Fachschaftsrat (FSR) ist die gewählte Interessenvertretung der Studierenden eines Fachs (z.B. der Evangelischen Theologie). Der Fachschaftsrat wählt den Fachschaftsvorstand und entsendet einzelne Studierende in weitere Gremien der Universität. Der Fachschaftsrat wird am Ende des Wintersemesters von den Studierenden gewählt.
2. Der Fachbereichsrat (FBR) ist das höchste Gremium eines jeden Fachbereichs. Die Das Gremium setzt sich zusammen aus Professor*innen, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitenden sowie 2 Studierenden des Fachbereichs zusammen. Der Fachbereichsrat entscheidet über Studien- und Prüfungsordnungen, die Besetzung von Stellen, die Verteilung von Geldern uvm. Außerdem wählt der Fachbereichsrat den/die Dekan*in. Die Evangelische Theologie ist Teil des Fachbereichs 3 ‘Erziehungs- und Kulturwissenschaften’
3. Die Studienkommission (StuK) hat die Aufgabe, dem Fachbereichsrat Empfehlungen bei Entscheidungsfragen zum Thema Lehre, Studium und Prüfung auszusprechen.
4. Die Fachschafts-Koordinations-Konferenz (FKK) ist eine Versammlung aller Vertreter*innen der Fachschaften der Universität Osnabrück, in der fachübergreifende Anliegen der Studierenden diskutiert werden. Die FKK ist ein Gremium des Allgemeinen Studienausschusses (AStA).
Innerhalb eines Institutes (z.B. Institut der Evangelischen Theologie), gibt es zudem noch folgende Gremien:
5. Im Institutsrat sitzen alle angestellten Mitglieder des Instituts sowie eine Vertretung aus der Fachschaft. Es werden sowohl Angelegenheiten des Instituts als auch der Fachschaft besprochen.
6. Der Institutsvorstand besteht aus 3 Professor*innen, einer Vertretung aus dem Mittelbau, einer Vertretung aus der Technik & Verwaltung und einer Vertretung aus der Fachschaft. Der Institutsvorstand ist das leitende Gremium des Instituts. Erbeschließt die Organisation des Instituts und trifft alle wesentlichen, in seiner Verantwortlichkeit liegenden Entscheidungen für das Institut.
7. Der Prüfungsausschuss setzt sich mit allen Anliegen, Anträgen und Einsprüchen im Bereich der Prüfungen und Prüfungsordnungen auseinander. Gebildet wird dieses Gremium durch 3 Professor*innen, einer Vertretung aus dem Mittelbau und einer studentischen Vertretung aus der Fachschaft.
8. Berufungskommissionen sind speziell einberufene Ausschüsse, wenn eine Professur neu besetzt werden soll. Die Berufungskommission berät über geeignete Kandidat*innen, leitet das Auswahlverfahren und erstattet am Ende einen Bericht mit Empfehlung an das Präsidium der Universität.